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Vom Gesetzgeber zwingend
vorgeschrieben ist die KFZ
Haftpflicht Versicherung. Ohne diese
Haftpflichtversicherung dürfen Sie
kein Auto bzw. Fahrzeug für den
Straßenverkehr zulassen. Um dieses
sicher zu stellen muss man als KFZ
Besitzer bei der Anmeldung am
Straßenverkehrsamt auch eine
Versicherungskarte von der
Autoversicherung vorlegen. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung
befriedigt begründete
Schadenersatzansprüche und wehrt
unbegründete ab.
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